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Versicherungen ! |
Wichtig Tipps wenn Kfz-Versicherer tricksen wollen !
Neben dem Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten hat der
Geschädigte Anspruch auf einen eigenen Gutachter, außer bei
Bagatellschäden bis 750 Euro. So viel kostet aber bereits eine Macke
in einer mitlackierten Stoßstange. Verzichten Sie auf keinen Fall
darauf. Sie müssen keine Preisvergleiche bei Gutachtern anstellen.
Sie können nach Gutachten abrechnen, auch wenn Sie den Schaden
privat regeln oder gar nicht reparieren lassen. Bei einer solchen
„fiktiven” Abrechnung darf unter Umständen die im Gutachten
veranschlagte Mehrwertsteuer abgezogen werden.
Das Gutachten regelt auch die Reparaturdauer, in der Ihnen entweder
Nutzungsausfallgeld oder ein Mietwagen zusteht. Der Zeitraum beginnt
erst nach der Erstellung des Gutachtens und kann um fünf Tage
Bedenkzeit ergänzt werden. Den teuren Ersatzwagentarif eines
Vermieters muss die Versicherung bezahlen, wenn aufgrund der
Umstände ein normaler Tarif nicht zu erhalten war.
Der Schaden darf in einer teureren Markenwerkstatt repariert werden.
Entgegen dem Willen mancher Versicherung muss niemand in eine freie
Werkstatt gehen. Auch die teils höheren Kosten für Ersatzteile in
einer Werkstatt gegenüber dem Teilehandel müssen bezahlt werden.
Mehrwertsteuer abziehen ist unzulässig
Bei einem Totalschaden älterer Autos ziehen die Versicherungen gern
die Mehrwertsteuer ab. Das ist unzulässig.
Der im Gutachten genannte Restwert ist verbindlich. Zu dem Preis
kann der Unfallwagen abgegeben werden. Die Versicherung kann sich
nicht darauf berufen, sie hätte einen höheren Verkaufspreis erzielen
können.
Es gibt eine Reihe von kleineren Posten, die dem Unfallopfer
zustehen, etwa die Reinigung des Wagens. Auch hier hilft der Anwalt
weiter.
Versicherungen versuchen verstärkt, schnell persönlich an den
Geschädigten heranzukommen. Nette Callcenter-Mitarbeiter versprechen
dann das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nur
weil es bequem erscheint.
Fällen Sie keine Entscheidungen unter
Stress.
